Öffentliche Kritik wegen Baumängel ist laut OLG Frankfurt erlaubt ( AZ 17U07/02 ).
Was sich allerdings aus einer derartigen Öffentlichen Kritik entwickeln kann, lesen Sie bitte nachstehend:
Wir haben einen Dachdecker vom Hof gejagt, ihm Grundstücksverbot erteilt und ein Beweissicherungsverfahren beantragt. Der Schadenersatzprozeß hatte eine Streitsumme von ca. € 65.000.
Interessant dabei ist, daß es sich bei diesem Dachdecker angeblich nicht um einen sogenannten Dachhai handelt, sondern daß dieser Dachdecker Fachberater einer Dachdeckerinnung ist und sich auch als Sachverständiger betätigt. Da dieser Dachdecker auch hervorragend im Internet präsent ist, bin ich zwischenzeitlich der Meinung, daß sich ein neuer Typus des Dachhais entwickelt hat, derjenige des
"Internetdachhais". = IDH.
Ein Dachhai alter Schule nimmt nicht für sich in Anspruch kompetent und seriös zu sein, man kann ihm die "Türe vor der Nase zuschlagen". Ein IDH ist aber sofort in der guten Stube präsent, nämlich dann, wenn man sich mittels einschlägiger Suchmaschinen über das Dachdecken informieren möchte.
Aber nicht nur das:
Ein IDH nutzt auch den Internetauftritt von Innungen und Handwerkskammern. Mit zwei Mausklicks in der Homepage der zuständigen Kammer landet man bei einer "Geschäftsempfehlung" für diesen IDH. Und ein IDH weiss auch die Printmedien für sich einzuspannen.
Als öffentliche Kritik habe ich einen Offenen Brief an die zuständige Dachdecker-Innung geschickt und ein großes Transparent mit der Aufschrift "Besichtigung von Dachdecker-Murks" mit meinen Initialen R.J.S. weithin sichtbar an dem Gerüst bzw an einem Carport nahe des Firmenschildes des Dachdeckers aufgehängt, das dort ca fünf Monate ( das Dach war über einen ganzen Winter nur provisorisch mit Planen abgedeckt) hing.
Erst nach Erhalt eines vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens ( eine einzige Horrorgeschichte ) konnten wir ein Nachfolgeunternehmen beauftragen.
Das Transparent wurde von mir trotz "Abmahnung" und Klageandrohung der RAin des Dachabdeckers nicht abgehängt.
Bei derartigen Aktionen, die nicht unbedingt nachahmenswert sind, muß man sich aber im Klaren sein, daß man in der Bau-Branche, speziell bei den Dachdeckern, nicht sehr zimperlich miteinander umgeht. Der Dachabdecker hat nämlich insgesamt drei Anzeigen, jeweils eine wegen Beleidigung und Verleumdung, ( wegen der Bezeichnung: Dachabdecker ) bei der Polizei gegen mich daraufhin initiiert. Die dritte Strafanzeige nach StGB § 315c, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, bei der dieser Dachdecker wahrheitswidrig behauptet hat, ich hätte versucht ihn mit meinem Auto vom Motorrad zu kippen, hat mir gezeigt, wie weit ein Mensch gehen kann, wenn er nicht nur bei Murks, sondern auch bei Betrügereien ertappt wurde und sich in die Enge getrieben fühlt.
Dipl.-Ing. Roland J. Straub, 73061 Ebersbach
P.S. Was auf dem Firmenschild steht, kann gern auf Anfrage mitgeteilt werden.
auch von Interesse: www.insolvenzbekanntmachungen.de
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